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Rücksicht ist angesagt!
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Rücksicht ist angesagt!

Fotografierverbot in Freibädern in der öffentlichen Diskussion

Das Handy samt Kamerafunktion ist aus unserem Altagsleben wohl nicht mehr wegzudenken. Unzählige Menschen stellen regelmäßig Selfies, mit dem Handy aufgenommene Selbstporträts und andere Schnappschüsse von den unterschiedlichsten Orten in die sozialen Netzwerke. Und der Trend gerade bei der jungen Generation geht unaufhaltsam weiter: Mit dem Handy ist jederzeit die Kamera dabei und eben auch beim Schwimmen. Darauf haben auch die Betreiber von Schwimmbädern in Deutschland reagiert und zum Teil restriktive Verbote erlassen. Im Offenbacher Waldschwimmbad müssen die Badegäste etwa ihr Handy in der Badetasche lassen oder sich die Kameralinse mit einem Siegel verkleben lassen. Die Einhaltung dieses Gebotes wird streng kontrolliert, bei Verstößen droht der Rauswurf. Begründet werden die Auflagen mit dem Schutz der anderen Badegäste, insbesondere der Kinder. Im Prinzip sind diese Regelungen nichts Neues. Niemand darf in der Öffentlichkeit ohne seine Zustimmung abgelichtet werden, bei Kindern braucht es bei Veröffentlichung oder Weitergabe immer die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Anscheinend nehmen es manche Zeitgenossen mit diesen Grundregeln nicht so ernst, so dass sich Betreiber von Schwimmbädern zu Verboten genötigt sahen.

Auf die Einsicht und Vernunft der Badegäste setzt man hingegen im Freibad Rosenheim. Hier gibt es kein Fotografierverbot und es ist auch nicht geplant, derartige Regelungen einzuführen. Falls die Grenzen der Persönlichkeitsrechte überschritten würden, so der Sprecher der Stadtwerke, könne man sich an die Badeaufsicht wenden. Grundsätzlich zuständig bei schweren Verstößen sei die Polizei als offizielle Ordnungsgewalt.
Auch im Freibad Großholzhausen hält man nichts vom absoluten Verbot. Selbstverständlich habe das Personal auch hier ein Auge auf verdächtige Personen, insbesondere bei Fotos mit Kindern in Schwimmbekleidung. Die Erfahrung zeigt aber, dass der rücksichtsvolle Umgang der Badegäste untereinander die absolute Regel sei und es deshalb keine diesbezüglichen Regelungen brauche.

Gute Erfahrungen mit dem Fotografier- und Filmverbot hat man hingegen im Freibad Kolbermoor gemacht. Diese Verordnung gilt in Kolbermoor schon seit längerer Zeit, also schon vor der jüngsten öffentlich geführten großen Diskussion. Bademeister Karl-heiz Meier: „Wir machen bei Bedarf höflich auf dieses Verbot aufmerksam und erklären die Gründe. Die Badegäste zeigen sich in aller Regel verständnisvoll und einsichtig. Es gibt damit keine Probleme.“ ff

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