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Planentwurf zum „Bahngelände Nord“

Änderung und Ergänzung Teil I liegt erneut öffentlich aus

Der Rosenheimer Stadtrat hat die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 149 „Bahngelände Nord“ – 1. Änderung und Ergänzung in getrennten Teilbereichen beschlossen. Nach der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes für den Teilbereich I – Verkehrsfläche und Baufeld 1 – im Sommer 2015 wurden nochmals Änderungen an den Planunterlagen vorgenommen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 149 „Bahngelände Nord“ – 1 Änderung und Ergänzung Teil I – Verkehrsflächen und Baufeld 1 reicht vom Brückenberg im Westen bis zum Mühlbach im Osten und wird im Süden von den Gleisanlagen und im Norden von der Münchener Straße und der Luitpoldstraße begrenzt. Er umfasst im Wesentlichen sämtliche Verkehrsflächen einschließlich der Flächen des Bahnhofsgebäudes, des Bahnhofsvorplatzes und des Regionalen Omnibus-Bahnhofs sowie das ehemalige Oberbahnamt am Südtiroler Platz.

Der geänderte Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, die Gutachten sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen erneut in der Zeit noch bis 15. April im Flur des Stadtplanungsamtes im Rathaus, Königstraße 24, Mitteltrakt, 2. Stock, öffentlich zur Einsichtnahme aus. In dieser Zeit können zu den geänderten Planteilen Stellungnahmen vorgebracht werden. Die vorgenommenen Änderungen können einer Liste, die mit ausliegt und der Begründung entnommen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Die Auslegung wurde ortsüblich bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Rosenheim vom 22. März.
Die entsprechenden Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim auf den Seiten des Stadtplanungsamtes abgerufen werden.

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