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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Das Sozialamt Rosenheim informiert unbürokratisch

Seit dem Jahr 2011 können für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche trotz enger finanzieller Lage in ihren Familien z.B. in Vereinen aktiv oder bei Ausflügen von Schule oder Kindergarten dabei sein können. Auch die Kosten für Schulmaterialien, Mittagessen oder den Nachhilfeunterricht können in diesem Rahmen übernommen werden. Im vergangenen Jahr nahmen bereits über 1300 Kinder und Jugendliche aus der Stadt Rosenheim, diese finanzielle Unterstützung in Anspruch.
Sozialamtsleiter Christian Meixner stellt klar: „Jedes Kind sollte die Möglichkeit haben, an Klassenfahrten teilzunehmen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass junge Menschen gute Bildungsmöglichkeiten und schulische Veranstaltungen unabhängig von der privaten finanziellen Situation wahrnehmen können!“

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Personen beantragen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Ebenso haben manche Familien, deren Einkommen knapp über dem sozialhilferechtlichen Bedarfssatz liegt, Anspruch auf diese Leistungen.
Weitere Fragen beantwortet Herr Prill vonm Sozialamt, Telefon 0 80 31/ 73 65 14 93.

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