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Wertstoffinseln sind keine Müllabladeplätze
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Wertstoffinseln sind keine Müllabladeplätze

Landkreis Rosenheim leitet jährlich rund 100 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, hohe Reinigungskosten

An den Wertstoffinseln im Landkreis Rosenheim werden jährlich rund 300 Tonnen Abfall unzulässig entsorgt. Für die Reinigung der gut 200 Sammelstellen gibt der Landkreis Rosenheim jedes Jahr rund 245 000 Euro aus. Die Kosten sind von den Gebührenzahlern zu tragen.

Wenn sich Hinweise auf die verursachenden Personen ergeben, leitet das Sachgebiet Abfallwirtschaft im Landratsamt Rosenheim Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Jährlich kommen etwa 100 Verfahren zusammen. An Wertstoffinseln, die vergleichsweise stark vermüllt sind, beauftragt die Behörde sogar einen Detektiv mit der Überwachung. Aber auch aufmerksame Bürgerinnen und Bürger geben immer wieder Hinweise, wenn sie Zeuge von unzulässigen Abfallablagerungen oder Fehlwürfen wurden.

Die Ursachen, Müll illegal zu entsorgen, sind sehr unterschiedlich. So kann es gerade nach mehreren aufeinanderfolgenden Feiertagen vorkommen, dass Container überfüllt sind. Das Landratsamt Rosenheim bittet in solchen Fällen, eine andere Wertstoffinsel aufzusuchen.
Immer wieder kommt es auch vor, dass Bürgerinnen und Bürger noch brauchbare Gegenstände abstellen in der Annahme, eine andere Person könnte sie mitnehmen. Eine Wertstoffinsel ist jedoch der falsche Ort, um gut erhaltene Dinge zu verschenken.
Aus den diversen Ordnungswidrigkeitsverfahren ließ sich zudem feststellen, dass vielfach das Volumen der Hausmülltonne zu knapp bemessen wurde. Um Gebühren für eine größere Tonne zu sparen, wurde das Zuviel an Müll an den Wertstoffinseln entsorgt.
Oftmals spielt wohl auch Bequemlichkeit eine Rolle, denn ein Großteil der illegal entsorgten Abfälle hätte ganz einfach und kostenlos am gemeindlichen Wertstoffhof abgegeben werden können.

Das Landratsamt Rosenheim weist ausdrücklich darauf hin, dass an den Wertstoffinseln ausschließlich Wertstoffe wie Altglas, Weißblech, Altpapier und Tetrapack sowie Altkleider und Schuhe entsorgt werden dürfen. Gegenstände neben den Containern abzustellen oder der Einwurf von ungeeignetem Material ist verboten. Die Zeiten um Wertstoffe einzuwerfen, nämlich von 7 bis 20 Uhr, sind mit Rücksicht auf die Anlieger zu beachten.

Alle Informationen über Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis Rosenheim sind auf der Homepage unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de veröffentlicht.

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