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Zoll übernimmt Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer

Hauptzollamt Augsburg ist demnächst für uns zuständig

Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Finanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern. Die Übernahme erfolgt aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen länderweise. Für die Stadt Rosenheim sowie den Landkreis Rosenheim wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer im Mai aus verwaltungsökonomischen Gründen zentral vom Hauptzollamt Augsburg übernommen.

Bekanntes Verfahren für Bürger bleibt

Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.

Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es während der Übergangsphase zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteueranliegen kommen.

Nach Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Augsburg der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer.

Um den Bürgerinnen und Bürgern lange Wege zu ersparen, stehen zusätzlich unter anderem bei der Kontaktstelle des Hauptzollamts Rosenheim, Münchener Straße 51, Rosenheim, und des Zollamts Reischenhart, Kufsteiner Straße 122, Reischenhart, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer während folgender Öffnungszeiten zur Verfügung.

Diese sind: Montag bis Mittwoch 8 bis 15 Uhr, Donnerstag 8 bis 17 Uhr und Freitag 8 bis 13 Uhr. Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter Telefon 03 51/44 83 45 50 oder info. kraftst@zoll.de behilflich.

Zentrale Auskunftsstelle

Weitere Informationen sind auf www.zoll.de eingestellt. Dort sind auch Übersichten über alle für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Hauptzollämter sowie über alle Zollämter, bei denen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, hinterlegt. Alle Informationen rund um die neuen Regelungen liegen für die Bürgerinnen und Bürger auch als Faltblatt bei den Zolldienststellen bereit.

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