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Mietspiegel in Kraft
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Mietspiegel in Kraft

Transparenz und Rechtssicherheit angestrebt

Am 1. August trat der erste qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Rosenheim in Kraft. Er wurde auf Grundlage einer Befragung erstellt, die sowohl bei Mietern als auch Vermietern durchgeführt wurde. In die Auswertung sind knapp 2400 Datensätze eingegangen.

Die Auswertung ergab eine durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete in Rosenheim in Höhe von 9,45 Euro pro Quadratmetern. Bei dem Durchschnittswert handelt es sich um einen statistischen Wert, beispielsweise zum Vergleich mit anderen Kommunen. Die anwendbare ortsübliche Vergleichsmiete muss jedoch immer individuell für das konkrete Objekt berechnet werden. Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete stellt die Stadt Rosenheim auf rosenheim.de einen Online-Rechner zur Verfügung, alternativ kann die Berechnung auch mit Hilfe der Mietspiegel-Broschüre durchgeführt werden. Die Broschüre kann entweder online heruntergeladen werden oder ist in Papierform bei der Stadt Rosenheim erhältlich.
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern.

Weitere Auskünfte zum Mietspiegel gibt die Stadt Rosenheim montags bis donnerstags zwischen 9 und 13 Uhr unter Telefon 0 80 31/ 3 65 84 80 oder per E-Mail an mietspiegel@rosenheim.de.
Beratungen leisten der Mieterverein Rosenheim und Umgebung e.V., Telefon 0 80 31/ 3 41 04, E-Mail an mieterverein-rosenheim@t-online.de, sowie der Haus- & Grundbesitzerverein Rosenheim und Umgebung e.V., Telefon 0 80 31/1 26 35, E-Mail an info@hug-ro.de.

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