Stellungnahme von Reinhilde Spies, Vorsitzende vom Jakobus Hospizverein e.V. für Stadt und Landkreis Rosenheim
Derzeit werden leidenschaftliche Diskussionen darüber geführt, ob Hilfe zur Selbsttötung eine ärztliche Aufgabe in leidvollen Situationen am Lebensende sein kann. Im Bundestag wird darüber debattiert, ob der sogenannte „assistierte Suizid“ gesetzlich geregelt wird oder ob die derzeitige Rechtslage, die die Beihilfe zum Suizid nicht unter Strafe stellt ausreicht. Eine Debatte, die hoch emotional und sehr kontrovers geführt wird.
Position des Hospizvereins
Der Jakobus Hospizverein für Stadt und Landkreis Rosenheim vertritt in dieser Diskussion zusammen mit vielen anderen in der Hospiz- und Palliativversorgung eine eindeutige Position, die auch in seinen Zielen beschrieben sind. Hospizhelferinnen und Hospizhelfer sind Menschen, die mit einer wertschätzenden Haltung, andere, schwerstkranke oder sterbende Menschen und deren Angehörige in ihrer Not trösten und Trauernde begleiten wollen. Sie möchten durch ihre Nähe Zeichen setzen, dass der Mensch in seiner letzten Lebenszeit nicht allein sein muss. Sie verstehen sich als „Anwälte“ des Sterbenden, der mit der bestmöglichen Lebensqualität und in Würde von ihnen begleitet wird, natürlich immer vorausgesetzt, dass dies der sterbende Mensch auch will. Die Hospizhelfer sehen im Sterben einen Teil des Lebens, jede aktive Form von Sterbehilfe lehnen sie ab. Sie stehen für das Sterben an der Hand eines anderen Menschen ein und lehnen das Sterben durch die Hand eines anderen ab.
Was kann der Hospizhelfer für den unheilbar Kranken oder sterbenden und seinen Angehörigen tun?
Die Hospizhelferinnen und Hospizhelfer begleiten die Kranken und Sterbenden, indem sie auf Wunsch ein Stück des Weges mitgehen.
Der Patient steht dabei im Mittelpunkt ihres Einsatzes. Ein Hospizhelfer begleitet immer nur einen Patienten zu einer Zeit. Sie besuchen den sterbenden Menschen, und stehen je nach Bedarf zum Gespräch, zum stillen Dasein oder auch zum Beten zur Verfügung. Sie machen kleine Besorgungen für ihn oder fahren ihn an die frische Luft oder vermitteln Kontakte, zu denen der Sterbende nicht mehr imstande ist. Oft ist es auch eine Entlastung für die Angehörigen, wenn der Hospizhelfer beim Patienten ist und sie Zeit für sich haben in der sie in Ruhe notwendige Besorgungen oder ähnliches erledigen können.
Dem Patienten wird das Recht zugestanden: (Aus D. Kessler „Die Rechte des Sterbenden)
– Als lebender Mensch behandelt zu werden und sich das Gefühl der Hoffnung bewahren zu können
– Gedanken und Gefühle zum Thema Tod und Sterben aus seine Weise ausdrücken zu können
– Eigene Entscheidungen treffen zu können
– Auf seine Fragen eine ehrliche und vollständige Antwort zu bekommen
– Die Kinder am Tod teilhaben zu lassen
– In geistigen Dingen Trost zu bekommen
– Nicht einsam zu sterben
– Friedlich und in Würde sterben zu können
Mitglied werden im Hospizverein?
Mitglied, ob passiv oder aktiv (in welcher Form auch immer), kann jede Frau und jeder Mann werden, egal welcher Konfession oder Herkunft. Dasselbe gilt für die Hospizhelfer. Diese absolvieren eine weit über 200-stündige Ausbildung in der sie auf ihre kommenden ehrenamtlichen Aufgaben vorbereitet werden. Sie werden sehr sorgfältig ausgewählt (auch um einer eigenen Überforderung vorzubeugen). Während laufender Begleitungen werden sie in Supervisionen und Fortbildungen begleitet.
Muss man Mitglied in einer religiösen Gemeinschaft sein, um vom Hospizverein Hilfe zu erhalten?
Nein, alle Menschen, egal welcher Herkunft oder Religion, können sich an den Hospizverein wenden, und dort die Hilfe erbeten, die sie oder seine Angehörigen jetzt brauchen (Begleitung, Trauerbegleitung, Patientenverfügung u.v.m.).
Hospizlich-palliative Sorgekultur (dazu gehören Trost und Umsorge, Schmerzmanagement und Symptomenkontrolle, Verstehen und Mitgefühl) stehen im Mittelpunkt der Hospizarbeit. Dem eigenen Leben ein Ende setzen zu wollen, ist oft ein Zeichen von Einsamkeit, Verzweiflung und tiefer Depression. Das Credo der Hospizarbeit ist es, sich gegen die Ausgrenzung von Sterbenden zu wehren. Die Hospiz- und Palliativarbeit auszubauen und ein Klima der Fürsorge und Solidarität zu fördern, in dem die Angst vor dem Sterben nicht verdrängt werden muss, sondern Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie auch mit leidvollen Situationen umgegangen werden kann ist unsere Antwort auf die Sorge vieler Menschen, die sich in der derzeitigen Diskussion zeigt.
Der Jakobus Hospizverein hat derzeit fast 700 Mitglieder und 40 ehrenamtliche Hospizhelferinnen und Hospizhelfer.
Reinhilde Spies
Vorsitzende vom
Jakobus Hospizverein e.V.
für Stadt und Landkreis
Rosenheim
Max-Josefs-Platz 12a
83022 Rosenheim