Regelungen der Bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung
Die Infektionszahlen in Deutschland und der Europäischen Union sind, bis auf Schweden, aktuell auf einem niedrigen Niveau. Die Situation ist aber in sehr vielen Ländern außerhalb der EU eine andere. Um den Import der Covid-19-Erkrankung aus stärker betroffenen Staaten zu verhindern, haben die Bundesländer in Verordnungen Maßnahmen zur Absonderung nach Einreise aus einem Risikogebiet geregelt.
Ob ein Staat oder eine Region ein Risikogebiet ist, wird durch das Robert- Koch-Institut (RKI) bewertet und auf seiner Homepage veröffentlicht. In Bayern wurde hierzu die Einreise-Quarantäneverordnung, kurz EQV erlassen. Sie regelt, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten für 14 Tage in häuslicher Quarantäne abgesondert werden müssen.
„Insbesondere mit der nun beginnenden Urlaubszeit sollten Reisende stets auf die Ausweisung der Risikogebiete achten“, so Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim.
„Neben Schweden als einzigem Land der EU gibt es eine Reihe europäischer Staaten, wie zum Beispiel Albanien, Bosnien-Herzegowina oder Serbien, bei denen nach der Rückreise die 14-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten ist.
Aber auch weltweit sind eine Vielzahl beliebter Reiseländer als Risikogebiete eingestuft. Hierunter fallen zum Beispiel Ägypten, die Türkei, zahlreiche Bundesstaaten in den USA sowie Staaten in Südamerika und Afrika.“
Als europäische Risikogebiete definiert das RKI (Stand: 1. Juli): Albanien; Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Republik Moldau (Moldawien), Russland, Schweden, Serbien, Türkei, Ukraine und Weißrussland.
Auf der Internetseite des RKI sind alle Risikogebiete abrufbar: https://www.rki.de/ DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
„Sofern Sie aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, begeben Sie sich bitte umgehend für 14 Tage in Ihrer Wohnung in häusliche Quarantäne. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie einen negativen Corona-Test sowie ein ärztliches Attest vorlegen können. Dieses Attest bescheinigt, dass keine Hinweise oder Symptome für eine SARS-CoV-2-Infektion vorliegen. Diese ärztliche Untersuchung dient als zusätzliche Sicherheit, um das Virus nicht weiter zu verbreiten.
Es gibt die Möglichkeit, Test und Untersuchung noch im Urlaubsland vorzunehmen. Das ärztliche Attest muss in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein. Außerdem darf der Abstrich mittels PCR-Testung bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Das RKI hat eine Liste von Staaten veröffentlicht, deren Labortests von den deutschen Behörden anerkannt werden. (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_ Coronavirus/Tests.html)
Der Test und die ärztliche Untersuchung können aber auch nach der Einreise in Deutschland, zum Beispiel beim Hausarzt oder in einer Corona-Infektpraxis, durchgeführt werden. Dafür ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig. Wenn der Test und die ärztliche Beurteilung keine Rückschlüsse auf eine Infektion mit dem Coronavirus geben, kann die Quarantäne aufgehoben werden.
Für alle Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Rosenheim gilt: „Wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkommen, melden Sie sich bitte unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail, Einreisedatum und dem Reiseland beim Staatlichen Gesundheitsamt Rosenheim per E-Mail unter gesundheitsamt@lra-rosenheim.de an.
Sobald Erkältungssymptome auftreten, kontaktieren Sie bitte umgehend das Gesundheitsamt. Dann besteht der Verdacht, dass Sie sich angesteckt haben könnten. Nur durch diese Maßnahme kann die Wahrscheinlichkeit für ein erneutes Ausbrechen der Erkrankung in unserer Region deutlich verringert werden“, so Dr. Hierl.
Unabhängig von der Reiserückkehr gilt laut Hierl auch weiterhin: „Ich appelliere eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich auch weiterhin verantwortungsvoll an die AHA-Regeln, das sind das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern, die Hygienemaßnahmen mit Husten- und Niesregeln sowie Händewaschen und die Verwendung von Alltagsmasken, zum Schutz unserer Gesundheit einzuhalten.“
Das Robert-Koch-Institut hat in einer Risikoanalyse gemeinsam mit Bundesgesundheits- und -innenministerium sowie dem Auswärtigem Amt eine Liste von Staaten und Regionen festgelegt, in denen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100 000 Einwohner gab. In dieser Liste werden auch Staaten und Regionen aufgenommen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, in denen dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt.