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Unterstützung für den Schulweg

Schulbegleitung rechtzeitig beantragen

Alle Kinder haben das Recht, gemeinsam die Schule zu besuchen – das gilt nach der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 auch für Kinder mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen. Wenn ein Kind dabei eine besondere Unterstützung benötigt, hat es unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine individuelle Schulbegleitung. Die Malteser-Fachstelle Schulbegleitdienst rät, rechtzeitig die nötigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit das Kind zum kommenden Schuljahr mit der am besten geeigneten Begleitperson in der passenden Schule starten kann. Denn um das theoretische Recht in die Praxis umzusetzen, müssen El-tern oft viel Vorarbeit leisten: Die Schule muss kontaktiert, Fachgutachten eingeholt und Anträge auf Kostenübernahme von Schulbegleitern gestellt werden.

Manchmal zieht sich das Antragsverfahren über Monate hin, weiß Armin Haupt, Leiter der Malteser-Fachstelle Schulbegleitdienst, aus Erfahrung: „Das liegt oft gar nicht an den zuständigen Kostenträgern, die über die Bewilligung der Anträge entscheiden, sondern an den Wartezeiten, bis man bei Fachärzten und anderen Fachleuten einen Termin bekommt, um ein notwendiges Gutachten erstellen zu lassen. Auch danach kann es oft lange dauern, bis das Gutachten endlich im Briefkasten liegt.“

Darüber hinaus müssen die Eltern die Entscheidung treffen, ob sie den Schulbegleiter selbst aussuchen und anstellen oder eine Organisation wie den Malteser Schulbegleitdienst in Anspruch nehmen möchten. Diese übernimmt dann die Personalsuche, die Einarbeitung und regelmäßige Begleitung der Helfer, die Abrechnung mit dem Kostenträger und die Vermittlung bei Konflikten. „Wegen der besonderen Rolle des Schulbegleiters im Spannungsfeld zwischen Kind, Lehrkräften und Eltern entstehen nicht selten konfliktträchtige Situationen“, sagt Maria Helminger, stellvertretende Leiterin beim Malteser Schulbegleitdienst. „Hier helfen wir mit professioneller Moderation, damit mit allen Beteiligten gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann.“

Für allgemeine Informationen rund um das Thema Schulbegleitung sowie individuelle Unterstützung bei der Antragstellung stehen die Pädagogen der Malteser-Fachstelle Schulbegleitung zur Verfügung. Wegen unregelmäßiger Bürozeiten empfiehlt sich eine kurze Nachricht unter inklusion.ost-oberbayern @malteser.org oder Telefon 08 61/98 66 00 mit der Bitte um einen Rückruf.

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