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Täuschung am Telefon

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern warnt vor einer Abzocke am Telefon: Dabei unterstellen die Anrufer den Handwerkern zunächst eine angeblich bestehende Vertragsbeziehung. Im Laufe des Gesprächs werden Suggestivfragen gestellt, die etwa bei Zustimmung zu Datenabgleich und Zahlungsverpflichtung führen können. Handwerkskammer-Rechtsexperte Holger Scheiding weist darauf hin, dass Inhaber eines Handwerksbetriebes als Gewerbetreibende im Gegensatz zu Privatpersonen kein Widerrufsrecht bei telefonisch, durch E-Mail oder schriftlich zustande gekommenen Verträgen besitzen. Scheiding: „Den Beweis, dass so einem Vertragsabschluss eine arglistige Täuschung zugrunde lag, muss dann der Geschädigte liefern. Daher sollte man auf gar keinen Fall Telefonmitschnitten zustimmen und am besten gleich auflegen.“ Ebenso sollten keine Formulare unterschrieben werden, die nach einem solchen Telefonat eingehen. Fragen dazu beantworten die Rechtsexperten Holger Scheiding, Telefon 0 89/51 19- 2 58 und Sven Rathgeber, 0 89/51 19-489.

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