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Ab sofort zum Abholen

FFP2-Masken für Angehörige von Pflegebedürftigen

Ab sofort können Angehörige von Pflegebedürftigen aus der Stadt Rosenheim jeweils drei kostenlose FFP2-Masken bei der Stadt Rosenheim, Sozial,- Wohnungs- und Versicherungsamt, Reichenbachstraße 8, EG, Zimmer-Nummer 028, abholen.
Als Nachweis zur Bezugsberechtigung und zum Empfang der Masken ist das Schreiben der Pflegekasse vorzulegen, in dem der Pflegegrad des/der Angehörigen festgestellt wird. Je pflegebedürftiger Person werden nur an eine Angehörige bzw. einen Angehörigen Masken ausgegeben.
Die Ausgabe der Masken ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr sowie freitags von 10 bis 12 Uhr möglich. Aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage ist der Zutritt zum Sozialrathaus für die Maskenausgabe ausnahmsweise ohne vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das Sozialamt bittet um Verständnis, dass der Eintritt in das Sozialrathaus zur Einhaltung der Hygienebestimmungen über den Sicherheitsdienst geregelt wird und mit Wartezeiten gerechnet werden muss. Sollte eine Abholung der Masken zu den angegeben Zeiten nicht möglich sein, können telefonisch unter 0 80 31/3 65-14 61 geeignete Termine vereinbart werden.
Amtsbesuche für sonstige Angelegenheiten sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit den entsprechenden Sachbearbeitern möglich.

 

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