Aufstallpflicht nicht vernachlässigen
Das Staatliche Veterinäramt Rosenheim hat gegen 20 Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Rosenheim ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Trotz der in ganz Bayern geltenden Aufstallpflicht für alles Geflügel inklusive Laufvögel ließen sie ihre Tiere ins Freie. Der Leiter des Staatlichen Veterinäramtes Dr. Michael Helbing weist deshalb darauf hin, dass der Nachweis der Geflügelpest mehr Konsequenzen nach sich zieht als die Tötung des betroffenen Geflügelbestands.
Wird das Virus H5N8 in einem Hausgeflügelbestand festgestellt, wird um den Ausbruchsbetrieb ein Radius von zehn Kilometern gezogen. Innerhalb dieses Bereichs dürfen Tiere, Eier und Fleisch grundsätzlich nicht aus den geflügelhaltenden Betrieben verbracht werden, sagt Dr. Helbing und fügt an, dies kann für betroffene Geflügelhalter und Landwirte massive finanzielle Einbußen zur Folge haben, die sie möglicherweise bei dem Verursacher geltend machen. Sich nicht an die Aufstallpflicht zu halten, kann also richtig teuer werden, so Dr. Helbing.
Seit mehr als zwei Wochen gilt in der Stadt und im gesamten Landkreis Rosenheim die Aufstallpflicht. Sie betrifft Landwirte genauso wie Liebhaber von Ziergeflügel und sie gilt in jedem Fall, unabhängig davon ob ein Geflügelhalter drei Laufenten oder 2000 Legehennen hat. Geflügelhaltung beginnt mit dem ersten Tier und sie muss beim Veterinäramt gemeldet werden, so Dr. Helbing abschließend.