Das Rathaus Stephanskirchen ist ab sofort wieder unter Auflagen geöffnet; die kommunalen Dienstleistungen der Verwaltung werden auch wieder im persönlichen Parteiverkehr unter Beachtung gewisser Schutzauflagen angeboten.
So werden die Bürger beim Eingang (nur Haupteingang vom Rathausplatz ist geöffnet) auf ihre Maskenpflicht kontrolliert; die Mitarbeiter sind angewiesen, im direkten Bürgerkontakt ebenfalls einen Mundschutz zu tragen.
Um im Falle eines positiven Kontakts mit einem an Covid-19 erkrankten Bürger das sogenannte Kontaktmanagement zu ermöglichen, werden die Personalien der vorsprechenden Bürger beim Eingang protokolliert. Es empfiehlt sich weiterhin, die Dienstleistungen der Gemeinde möglichst telefonisch oder auch elektronisch durch Download der jeweiligen Formulare auf der gemeindlichen Homepage unter www.stephanskirchen.de zu beanspruchen.