Kommunalwahl 2020: Hinweise über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Für die am 15. März stattfindende Kommunalwahl können nur diejenigen Personen ihr Wahlrecht ausüben, die im jeweiligen Wählerverzeichnis der Stadt oder Gemeinde eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung.
In das Wählerverzeichnis werden alle deutschen Staatsangehörigen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eingetragen, die am Wahltag unter anderem das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich grundsätzlich seit mindestens zwei Monaten im Wahlgebiet aufhalten und vor dem gesetzlichen Stichtag der Wahl in ihrer Gemeinde eine Wohnung bezogen haben und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim wird für die beiden Wahlen bis Freitag, 28. Februar, zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rosenheim Beschwerde erheben. Einsicht und Beschwerde sind im Wahlamt der Stadt Rosenheim, Am Nörreut 17a, Rosenheim möglich.
Die Stimmabgabe ist natürlich auch per Briefwahl möglich. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis am Freitag vor der Wahl, 15 Uhr und in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel Krankheit) noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.
Wahlberechtigte, die bis Ende Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Wahlamt der Stadt Rosenheim, Am Nörreut 17a, Telefon 0 80 31/3 65-13 64 in Verbindung zu setzen.
Als besonderen Service bietet die Stadt Rosenheim auf ihrer Internetseite unter www.rosenheim.de das probeweise Ausfüllen des Stimmzettels zur Kommunalwahl an. Mittels eines Probestimmzettels kann das kumulieren und panaschieren geübt werden. Die Auswirkung verschiedener Eingaben zeigt der Probestimmzettel sofort an, wenn etwa die noch nicht vergebenen Stimmen angezeigt werden oder wenn man die 44 für Rosenheim möglichen Stimmen überschritten hat. Mit einem Links-Klick auf die Maus kann man einzelne Stimmen vergeben, mit einem Rechts-Klick kann eine Stimme wieder abgezogen oder korrigiert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, durch Streichen eines Kandidaten oder einer Kandidatin diese von einer Reststimmenvergabe über ein Listenkreuz auszunehmen. So ist jeder Stimmberechtigte optimal auf das Ausfüllen des echten Stimmzettels vorbereitet. Hinweis: Es kann sein, dass der Probestimmzettel über einzelne Browser nicht darstellbar ist.