f
Post aus Flensburg: Zu viele Punkte!
epaper

Post aus Flensburg: Zu viele Punkte!

Ab jetzt zählen für Autofahrer die Punkte im Fahreignungsregister (FAER)

Genau 40 Jahre nach seiner Gründung (1. Mai 1974) soll am 1. Mai 2014 das Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) für immer geschlossen werden, jedenfalls pro forma. Denn die einstmals Heilige Kuh des deutschen Verkehrsrechts bekommt eine Nachfolgerin. Die „Verkehrssünderkartei in Flensburg“ wird ab 1. Mai 2014 „Fahreignungsregister“ (abgekürzt FAER) heißen, berichtet Verkehrsanwalt Dr. Marc Herzog aus Rosenheim. Nach Einschätzung des Rosenheimer Vertrauensanwalts des ACE Auto Club Europa herrscht bei den mehr als neun Millionen in Flensburg registrierten Verkehrssünder derzeit breite Verunsicherung, was mit dem Systemwechsel alles auf sie zukommen kann. Eine generelle Punkte-Amnestie wird es jedenfalls nicht geben, betont Dr. Herzog. „Im Ergebnis wird es für den Bürger strenger!

Zunächst einmal werden mit der Umstellung auf das Fahreignungsregister (FAER) die angesammelten Punkte in das neue System überführt.
Bestehende Punkte werden nach folgendem Schema vom Verkehrszentralregister (VZR) in die drei Maßnahmestufen des FAER übertragen. Einen bis sieben alte Punkte führen zu einer Vormerkung im Fahreignungs-Bewertungssystem ab Mai 2014.
Wer acht bis 13 alte Punkte hat, fällt in die erste Maßnahmestufe „Ermahnung“; wer 14 bis 17 Punkte im VZR aufweist, fällt in die zweite Stufe „Verwarnung“.
Bei 18 oder mehr alten Punkten wird der Führerschein entzogen. Automatisch gelöscht werden Punkteinträge, die nach dem FAER nicht mehr relevant sind. Das betrifft sämtliche Ordnungswidrigkeiten, die zwar mit Geldbußen belegt sind, aber nicht die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, wie beispielsweise ein mit Folie abgedecktes Kennzeichen oder ein Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage.
Wer wissen will, wie viele Punkte sich angesammelt haben, kann den Punktestand abfragen. Zum einen kann dies durch automatische Auskünfte, die durch das Kraftfahrtbundesamt versendet werden geschehen. Zum anderen können Verkehrsteilnehmer den Punktestand selbst abfragen.

Solange die registrierten Punkte im neuen Fahreignungsregister nur bis maximal drei Punkte aufgelaufen sind, wird der Verkehrsteilnehmer durch das Registrieren nur vorgemerkt.
Der Tacho des Fahreignungsregisters befindet sich dann noch im grünen Bereich für den Autofahrer. Ab dem 4. Punkt aber, der auf den neuem Punktekonto aufläuft, soll der Verkehrssünder in Zukunft offiziell benachrichtigt werden. Der 4. Punkt bedeutet auch gleichzeitig den Ausspruch einer Ermahnung und das Erreichen der gelben Stufe innerhalb des Tachos für das neue Fahreignungsregister.
Und auch beim Erreichen der weiteren Stufe, der roten Stufe ab dem 6. Punkt, wird der Verkehrsteilnehmer benachrichtigt. Er erhält eine Verwarnung und die Mitteilung über das Erreichen der roten Stufe. Damit einher geht dann aber auch die Aufforderung, an einem verpflichtenden Fahreignungsseminar teilzunehmen.
Unabhängig von den automatischen Informationen durch das Kraftfahrtbundesamt können Verkehrsteilnehmer ihren Punktestand auch selbst beim Kraftfahrtbundesamt erfragen.
Die Beantragung einer entsprechenden Auskunft über den Punktestand ist sowohl auf dem klassischen Weg als auch über das Internet online möglich. Bei einer Antragstellung über das Internet muss sich der Verkehrsteilnehmer mit Hilfe des neuen Personalausweises elektronisch gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt ausweisen. Es wird also ein entsprechender Kartenleser für den neuen Personalausweis benötigt. Nach dem Stand der bisherigen Planung soll ab etwas 2015 nicht nur die Beantragung einer Auskunft über den persönlichen Punktestand im Fahreignungsregister sondern auch die direkte elektronische Auskunft online möglich sein.

Bußgelder

Der ADAC teilt mit: Mit der Reform des Punktesystems gelten ab 1. Mai 2014 auch deutlich höhere Bußgeldsätze. Telefonieren am Steuer wird beispielsweise mit 60 statt bisher 40 Euro geahndet, Gleiches gilt für das Fahren mit Sommerreifen bei Eis und Schnee. 70 statt 50 Euro kosten künftig das Fahren ohne Begleitung beim sogenannten Führerschein mit 17 und der Verstoß gegen das polizeiliche Haltegebot. Für unerlaubtes Einfahren in die Umweltzone verdoppelt sich die Strafgebühr sogar: statt 40 Euro werden 80 Euro fällig.

Strafvermeidung

Mit welchen Strafen Autofahrer künftig rechnen müssen, hat der ADAC in seinem neuen Bußgeldkatalog einfach, übersichtlich und verständlich zusammengefasst. Der Ratgeber enthält alle amtlichen Tabellen mit Tatbestand, dem jeweiligen Paragrafen sowie dem Bußgeldsatz. Neben den neuen Punkteregeln erläutert der Katalog, welche Schritte jeder selbst unternehmen kann, um eine Strafe doch noch abzuwenden, und wann ein Anwalt eingeschaltet werden sollte. Zusätzliche Hilfestellung geben Musterschreiben und Praxistipps. Den ADAC Bußgeldkatalog gibt es für 6,99 Euro in allen Service-Centern des Automobilclubs und im Buchhandel.

Anzeige