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Öffentliche Auslegung

Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 19a „Oberaustraße West“

Der Rosenheimer Stadtrat hat den Entwurf zur 18. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 19a „Oberaustraße West“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung freigegeben. Das Plangebiet liegt im sogenannten Aicherpark südlich des neuen Bahnhaltepunktes Rosenheim-Aicherpark und nördlich der Oberaustraße.
Ziel der Planung ist es, die erforderliche Wegeverbindung zum neuen Bahnhaltepunkt Rosenheim-Aicherpark planungsrechtlich zu sichern. Gleichzeitig soll die Bebauungsplanänderung dazu genutzt werden, das bestehende Planungsrecht auf den im Plangebiet liegenden Grundstücken im Vorfeld einer geplanten Gesamtkonzeption an die aktuellen Bedürfnisse der Gewerbetreibenden anzupassen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Paragraf 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Der Planentwurf einschließlich der Begründung kann in der Zeit von Montag, 19. August, bis einschließlich Montag, 23. September, im Flur des Stadtplanungsamtes im Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel dritter Stock, eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Montag bis Mittwoch 14 bis 16 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr) sowie nach Vereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Unterlagen können darüber hinaus im Internet abgerufen werden unter https://www.rosenheim.de/ stadt-buerger/planen-und-
bauen/bebauungsplaene/oeffentlichkeitsbeteiligung.html.

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