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Vorschlagslisten der Jugendschöffen öffentlich ausgelegt

Die Vorschlagslisten der Kandidaten für die Wahl der Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht Rosenheim und die Jugendkammer beim Landgericht Traunstein können vom 16. Mai bis zum 23. Mai im Kreisjugendamt Rosenheim in der Wittelsbacherstraße 55 in Rosenheim im Erdgeschoss Zimmer 002 zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen die Vorschlagslisten kann in der Zeit vom 24. Mai bis zum 30. Mai schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

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