Handwerkskammer informiert am 1. März
Zum 1. Januar 2018 wurden die Ein- und Ausbaukosten sowie das Mängelhaftungsrecht im Kaufrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu geregelt. Von großer Bedeutung für Bau- und Ausbaubetriebe sind auch die neuen Regelungen des Bauvertragsrechts. Die Handwerkskammer informiert hierzu am Donnerstag, 1. März, um 17 Uhr im Bildungszentrum Rosenheim der Handwerkskammer, Klepperstraße 22. Die Teilnahme ist für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer kostenfrei. Um vorherige Anmeldung
per E-Mail: angelika.aumaier@hwk-muenchen.de, wird gebeten.