Polizei und Staatsanwaltschaft reagiert auf „Gewalt gegen Einsatzkräfte“
Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd und die Staatsanwaltschaft Traunstein starten ab sofort ein spezielles Konzept zur effizienten und priorisierten Bearbeitung von ausgewählten Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte, Angehörige der Feuerwehr und von Rettungsdiensten.
Auch bei relevanten Straftaten gegen Angehörige von Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung, zum Beispiel von Justiz- und Kommunalbehörden ist die Anwendung des Konzepts im Einzelfall möglich. Das konzeptionelle Ziel ist insbesondere die beschleunigte Abarbeitung sowie eine zeitnahe Ahndung von gegen diese Personen gerichtete Gewalt- und Aggressionsdelikten.
„Aggressionen und tätliche Angriffe gegen Einsatz- und Rettungskräfte sind und müssen in unserer Gesellschaft ein „No-Go“ sein! Egal ob sich die Gewalttätigkeiten gegen Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungssanitäter oder andere Helfer richten! Wir haben es uns in enger Absprache zum Ziel gemacht, Polizeibeamte aber auch Angehörige anderer Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung, der Feuerwehren sowie der Rettungsdienste mit der Priorisierung einzelner Straftaten besser vor Gewaltausbrüchen zu schützen. Dazu kann auch die „tatnahe“ Ahndung bei Straftaten ein praktikables Mittel sein!“, so Polizeipräsident Robert Kopp und Leitender Oberstaatsanwalt Prof. Dr. Ludwig Kroiß.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd kam es im Jahr 2018 mit 705 Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte zu einem neuen Höchststand (+ 59 Fälle mehr als 2017). In 477 Fällen handelte es sich dabei um Widerstandshandlungen oder tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte sowie gleichstehende Personen. Die Angriffe auf die Einsatzkräfte führten dabei zu teilweise erheblichen Verletzungen, sie stellen für die Betroffenen unter Umständen auch traumatische Erlebnisse dar.
Aus Sicht von Polizeipräsident Robert Kopp ist bei Gewaltausbrüchen gegen die Polizei aber auch bei Bedrohungen und Aggression gegen Feuerwehr, Rettungsdienste und Beschäftigte der Justiz eine konsequente Ahndung durch den Rechtsstaat „gelebte Prävention“. Aus diesem Grund wollen Polizeipräsidium Oberbayern Süd und Staatsanwaltschaft Traunstein bei einvernehmlich ausgewählten Sachverhalten mit einer priorisierten polizeilichen Sachbearbeitung sowie einer effektiven Durchführung dieser Strafverfahren die Grundlage für eine möglichst schnelle Ahndung von Gewalttaten erreichen. Das Konzept wird nach einem Jahr evaluiert. Dabei soll auch festgestellt werden, ob auf der Grundlage des Konzepts bei relevanten Delikten eine verbesserte präventive Wirkung erreicht werden konnte.