Franz-Schubert-Stiftung staatlich anerkannt
Die Regierung von Oberbayern hat die Franz-Schubert-Stiftung mit Sitz in Vogtareuth als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Mildtätigkeit, von Bildung und Erziehung sowie von Wissenschaft und Forschung. Errichtet haben die Stiftung Irmengard Schubert und Mischa Schubert.
Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Irmengard Schubert unter 0 80 38/9 08 83 55.
Allein im Jahr 2019 hat die Regierung von Oberbayern 37 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für rund 1780 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2019 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 4273 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbstständige Stiftung zu errichten. Für die Zweckverwirklichung sollen einer Stiftung in der Regel jährliche Erträge in Höhe von mindestens 2000 Euro zur Verfügung stehen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen im Internet unter regierung.oberbayern.bayern. de/aufgaben/37199/40433/index.html. Dort findet man auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist abrufbar unter stiftungen.bayern.de .