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Lockerungsschritte

Corona-Beschlüsse im Überblick

Es war absehbar: Die Ministerpräsidenten der Länder haben letzte Woche die Verlängerung des Lockdowns bis 7. März beschlossen. Einzige Ausnahme ist das Friseurhandwerk, das bereits am 1. März wieder für seine Kundinnen und Kunden öffnen darf. Weitere Lockerungsschritte, so die Übereinkunft der Politikerinnen und Politiker sollen ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner anvisiert werden. Die Entscheidung über Zeitpunkt und Vorgehensweise bei der Öffnung von Kitas und Schulen obliegt den Bundesländern.
In Bayern beschloss einen Tag später der Ministerrat folgende Regelungen: Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab 22. Februar geöffnet. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben sie geschlossen. Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen, also im eingeschränkten Regelbetrieb. Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept.
Ab 22. Februar wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zugelassen.
Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 findet Distanzunterricht statt. Es gelten Schutz- und Hygienevorgaben.

Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, die Beachtung der Maskenpflicht und der Lüftungskonzepte sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept. Dem Personal werden medizinische Masken unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Schülerinnen und Schülern wird das Tragen von medizinischen Masken empfohlen. Für Lehrkräfte wird im Unterricht eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt.
Dies gilt analog für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks. Ein wichtiges Detail in diesem Zusammenhang: Auch Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Sie bedürfen insbesondere eines Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.

Bereits vor über einer Woche hat der sogenannte Koalitionsausschuss, in dem Vertreter der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD beraten, umfangreiche Hilfen für Familien und Unternehmen beschlossen. Dazu gehören ein Bonus über 150 Euro pro Kind als Zuschlag zum Kindergeld sowie ein einmaliger Zuschuss in gleicher Höhe für erwachsene Grundsicherungsempfänger.

Unternehmen will die Große Koalition mit Steuerleichterungen unterstützen, etwa einem erweiterten Verlustrücktrag. Der von der Pandemie arg gebeutelten Gastronomie soll mit einem verringerten Mehrwertsteuersatz bis Ende 2022 unter die Arme gegriffen werden. Ursprünglich galt bis Ende Juni dieses Jahres der verminderte Steuersatz von sieben Prozent auf Speisen in Restaurants. Nun wird diese Regelung verlängert. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Bayern hält übrigens diese Regelung für nicht ausreichend. Gemeinsam mit zwei anderen Landesverbänden fordert er in einem Beschluss einen Vier-Stufen-Plan zur Wiederöffnung des Gastgewerbes. Darin wird die Öffnung der Beherbergung und Außengastronomie bei einer dauerhaften Inzidenz von unter 75 gefordert, unter 50 die Öffnung der Speisegastronomie, unter 35 der Getränke- und Speisegastronomie und unter 20 die Öffnung von Clubs und Diskotheken ohne Tanzfläche.

Und zum Thema Mehrwertsteuersatz haben die Vertreter der DEHOGA auch eine deutliche Meinung: „Um die Ertragskraft des Gastgewerbes nachhaltig zu stärken, bedarf es der dauerhaften Absenkung der Umsatzsteuer für alle Leistungen des Gastgewerbes auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz. Die Befristung 31. Dezember 2022 ist aufzuheben und um Getränke zu ergänzen, da gerade die Getränke-Gastronomie überproportional lange geschlossen war und die höchsten Umsatzverluste verzeichnen musste.“
ff/re

 

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