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Wann sind Kinder in der Pflicht?

Informationsveranstaltung im AWO-Mehrgenerationenhaus

Können Eltern wegen Krankheit oder insbesondere wegen Umzugs ins Altersheim ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren, ist zuerst einmal das Sozialamt zuständig.

Doch Sozialämter überprüfen immer häufiger die Belastbarkeit der Kinder für die Beteiligung an den Kosten. Auf Grund der Altersstruktur und der leeren Sozialkassen wird das Sozialamt immer öfter anklopfen und eine Auskunftsanforderung einholen. Was tun, wenn die Zahlungsaufforderung vom Sozialamt kommt? Inwieweit haften Kinder für pflegebedürftige Eltern? Welcher Selbstbehalt muss den Kindern bleiben, was ist „Schonvermögen“, auf das das Sozialamt keinen Zugriff hat? Welche Vorsorge ist möglich?

Zum Thema „Elternunterhalt – Wann haften Kinder?“, referiert der Fachanwalt
für Familienrecht Christian Wachter, am Mittwoch, 26. September, um 19.30 Uhr, im Mehrgenrationenhaus der Arbeiterwohlfahrt Rosenheim, Ebersberger Straße 8, Rosenheim. Eingeladen hat der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der Eintritt ist kostenfrei.

Weitere Informationen gibt es unter Telefon 09 32 11/ 9 27 96 71 (Josef Linsler),
E-Mail rosenheim@isuv.de
sowie im Internet unter http://www.isuv.de und info@isuv.de.

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