Keine Belagerung mehr am Rosenheimer Bahnhofsvorplatz
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Keine Belagerung mehr am Rosenheimer Bahnhofsvorplatz

Stadt Rosenheim spricht mit Polizei konsequentes Einschreiten ab

In den vergangenen Wochen ist es am Rosenheimer Bahnhofsvorplatz zu einer Häufung von Zwischenfällen gekommen, die eine Reaktion von Stadt und Polizei dringend erforderlich machten. Letzte Woche stimmten Stadt Rosenheim, Polizeiinspektion Rosenheim und Bundespolizei ihr weiteres Vorgehen ab, um gemeinsam gegen Beeinträchtigungen von Bahnhofsnutzern und Passanten konsequent vorzugehen.

Vor allem bei schönem Wetter ließen sich auf den Grünflächen des Südtiroler Platzes größere Personengruppen nieder, um dort Alkohol zu konsumieren. In der Folge kam es immer wieder zu Pöbeleien und Streitigkeiten, bis hin zu einem mutmaßlichen Tötungsdelikt. Seither verstärkten Landes- und Bundespolizei ihre Präsenz und führten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten im Bahnhof und am Vorplatz vermehrt Personenkontrollen durch. Inzwischen hat die Stadt Rosenheim für die Grünflächen ein Betretungsverbot ausgesprochen. In einer gemeinsamen Besprechung überdachten Vertreter von Stadt und Polizeibehörden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Bahnhofsvorplatz. Dazu prüft die Polizeiinspektion Rosenheim die Möglichkeit einer Videoüberwachung.

Gegen strafrechtlich mehrfach auffällig gewordene Personen sollten nach Vorstellung der Stadtverwaltung außerdem Aufenthaltsverbote verhängt werden. Hohe polizeiliche Präsenz und konsequentes Einschreiten bei Ordnungsverstößen werden auch am Salzstadel künftig für mehr Ordnung sorgen.

Die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamts sehen natürlich auch in der Innenstadt nach dem Rechten. Zusätzlich ist an unterschiedlichen Tagen zur Abend- und Nachtzeit auch die Sicherheitswacht der Polizeiinspektion Rosenheim unterwegs. Aufgabe ist, die Einhaltung der Ge- und Verbote in den städtischen Grünanlagen und auf Wegen und Plätzen zu überwachen. Immer wieder müssen zum Beispiel Hundebesitzer darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihre Vierbeiner nicht frei im Mangfallpark herumlaufen dürfen oder Radfahrer, dass in der Innenstadt Fahrverbot gilt.

Ebenso untersagt ist der Alkoholgenuss in Grünanlagen und Fußgängerzonen. Dies gilt nicht nur für den Max-Josefs-Platz sondern auch für den neu gestalteten Bereich am Salzstadel, der als Fußgängerzone ausgewiesen ist. Hier gibt es zwar kein generelles Alkoholverbot, aber nach dem Bayerischen Straßen- und Wegerecht ist das Niederlassen von mehreren Personen z.B. mit einem Bierkasten oder anderen harten Spirituosen, also exzessiver Alkoholkonsum, untersagt.

Grundsätzlich ist es den Ordnungshütern wichtig, durch regelmäßige Präsenz erst gar keine Störungen aufkommen zu lassen. Das Amt für Sicherheit und Ordnung bittet die Bevölkerung jedoch um Verständnis, dass der Ordnungsdienst nicht täglich unterwegs und nicht überall zur gleichen Zeit sein kann. Sollten Bürgerinnen und Bürger Missstände bemerken, können diese unter Telefon 0 80 31/3 65 13 13 direkt im Amt für Sicherheit und Ordnung gemeldet werden. „Wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger mit offenen Augen und Ohren und Zivilcourage in Rosenheim bewegen, wird es uns gemeinsam sicher gelingen, unsere Stadt weiter lebens- und liebenswert zu erhalten“, so Sicherheitsdezernent Herbert Hoch.

Feuer verboten
An den Rosenheimer Seen registrierte die Stadt regelmäßig Verunreinigungen durch liegengelassenen Abfall oder Hundekot auf den Grünflächen und Wegen. Laut städtischer Satzung zur Benutzung des Erholungsgebietes ist es nicht erlaubt, die Grünanlagen und die Anlageneinrichtungen zu verunreinigen und Tiere aller Art, insbesondere Hunde, frei laufen zu lassen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet werden. Ebenso kann ein Platzverweis und ein dauerhaftes Betretungsverbot ausgesprochen werden.
Zur Überwachung des Happingerausees und des Happingersees ist seit dem 1. Mai wieder täglich ein Sicherheitsdienst eingesetzt.

Zudem weist die Stadtverwaltung nochmals darauf hin, dass das Grillen nur an dafür vorgesehenen Grillplätzen zulässig ist. Hintergrund ist, dass sich das Mangfallufer, gerade im Bereich zwischen Oberwöhr und der Kufsteiner Straße, als beliebter Aufenthaltsort für Jung und Alt entwickelt. Leider kommt es dabei auch immer wieder vor, dass Lagerfeuer und Grills aufgebaut werden und bei Musik und reichlich Alkohol lautstark Feste gefeiert werden. Gestörte Anwohner, Müll und oftmals beschädigter Baumbestand sind die Folge.

Die Stadt Rosenheim fordert die Bevölkerung auf, das Grillen und Entzünden von offenem Feuer an dieser Stelle zu unterlassen. Aufgrund der bestehenden Landschaftsschutzgebietsverordnung, aber auch der angrenzenden Baumflächen besteht eine zu große Gefahr für den Waldbestand und die für Mensch und Tier ökologisch wichtigen Naturräume.

Für weitere Rückfragen dazu, steht das städtische Umwelt- und Grünflächenamt unter Telefon 0 80 31/3 65 16 81 zur Verfügung.

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