Eintragung für das Volksbegehren
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern“ beginnt am Donnerstag, den 3. Juli, und endet am Mittwoch, den 16. Juli. In Rosenheim stehen hierfür zwei Eintragungsräume zur Verfügung.
Stimmberechtigt bei dem Volksbegehren sind alle Deutschen, die am letzten Tag der Eintragungsfrist, also am 16. Juli, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Stimmberechtigte Bürger können sich bei der Stadt Rosenheim entweder im Wahlamt, Königstraße 15, oder in der KFZ-Zulassungsbehörde, Westerndorfer Str. 88, in die Eintragungsliste für das Volksbegehren eintragen. Dazu wird lediglich der Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Die Eintragungsräume sind während der Eintragungsfrist von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 17 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet. Zudem ist an zwei Samstagen (5. Juli und 12. Juli) von 10 bis 13 Uhr sowie an zwei Tagen bis 20 Uhr (Donnerstag, 10. Juli, und Mittwoch, 16. Juli) geöffnet.
Personen, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter dessen Vorlage mit ihrem Personalausweis oder Reisepass in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraumes in Bayern eintragen.
Man kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Stellvertretung ist nicht zulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.
Weitere Informationen erhält man auch auf der Homepage www.rosenheim.de in der Rubrik „Wahlen“ oder telefonisch unter 0 80 31/3 65-13 64.