Gesundheitsamt Rosenheim veröffentlicht Merkblatt zu Einreisequarantäneverordnung
Viele beliebte Urlaubsziele der Deutschen stehen in der Liste der Coronavirus-Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts. Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim fordert die Reisenden auf, diese Liste zu beachten. In einem Merkblatt weist die Gesundheitsbehörde zudem auf die Regelungen der Bayerischen Quarantäneverordnung für Einreisen hin.
Sie regelt unter anderem, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten für 14 Tage in häusliche Quarantäne müssen. Dieser Zeitraum lässt sich verkürzen, zum Beispiel wenn sich Urlauber in den letzten 48 Stunden vor der Rückkehr noch im Urlaubsland oder unmittelbar nach der Einreise am Grenzübergang, am Flughafen oder beim Hausarzt testen lassen. Die häusliche Quarantäne ist dann nur bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses notwendig.
Die Rosenheimer Gesundheitsbehörde fordert alle Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Rosenheim auf, sich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet umgehend per E-Mail unter gesundheitsamt@lra-rosenheim.de zu melden. Um mögliche Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können, ist dem Gesundheitsamt die telefonische Erreichbarkeit besonders wichtig.
Zu den Risikogebieten gehören derzeit etliche europäische Staaten wie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo oder Serbien. Darüber hinaus listet das Robert-Koch-Institut auch zahlreiche beliebte Reiseländer auf wie Ägypten, Türkei oder die USA auf.
Das Merkblatt zu den Regelungen der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung ist zu finden im Aushang „COVID-19“ auf der Startseite von landkreis-rosenheim.de