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Großes Interesse an deutscher Staatsbürgerschaft
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Großes Interesse an deutscher Staatsbürgerschaft

Der Brexit beschäftigt auch die Ausländerbehörde im Rosenheimer Landratsamt

Der Dauerstreit im britischen Parlament über den richtigen Weg aus der Europäischen Union sorgt für Verunsicherung, auch bei den im Landkreis Rosenheim lebenden Briten. Die Ausländerbehörde im Landratsamt Rosenheim hat alle 249 hier lebenden britischen Staatsbürger angeschrieben, um sie über mögliche rechtliche Konsequenzen des Brexit zu informieren.

Die bisherigen Reaktionen lassen nur einen Schluss zu. Viele Briten überlegen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Laut Rainer Stadler, er leitet im Landratsamt das Sachgebiet Ausländer-, Pass- und Meldewesen, haben bereits 59 Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs die Einbürgerung unter Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit beantragt bzw. sich entsprechend telefonisch beraten lassen.

Da niemand vorhersehen kann, ob und wie sich das britische Parlament letztlich entscheidet, bereitete sich die Ausländerbehörde im Landratsamt auf den ungeregelten Brexit vor, also einen Austritt des Königreichs ohne Austrittsabkommen. Fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sich derzeit mit der Einbürgerung.

Für die im Landkreis Rosenheim lebenden Briten ist der 29. März ein ganz entscheidendes Datum, denn voraussichtlich nur bis dahin sind sie noch EU-Bürger. „Das heißt, wenn sie grundsätzlich acht Jahre in Deutschland leben, können sie deutsche Staatsbürger werden und gleichzeitig britische Staatsbürger bleiben. Diese Mehrstaatlichkeit ist in der Regel nur für EU-Bürger möglich“, sagt Rainer Stadler. Briten, die den Antrag auf Einbürgerung zu spät, als nach dem 29. März, stellen, sind im Falle eines ungeregelten Brexit keine EU-Bürger mehr. Sie müssen, bevor sie Deutsche werden können, die britische Staatsbürgerschaft aufgeben. Rainer Stadler rät deshalb allen im Landkreis lebenden Briten, sich beraten zu lassen.
Deutliche Konsequenzen hat der Brexit für Briten, die auf eine weitere Staatsbürgerschaft eines EU-Landes verzichten. Für sie wird die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union enden. Rainer Stadler sagt, es wird seitens des Bundesinnenministeriums überlegt, eine Übergangszeit von drei Monaten zu gewähren, in der britische Staatsbürger wie bisher hier leben und arbeiten können. „Allerdings müssen sie bis zum Ende der Übergangsfrist eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.“ Ob sie befristet oder unbefristet ausgestellt wird, ist offen.
Die Angst mancher Briten, die Bundesrepublik verlassen zu müssen, hält Stadler für unbegründet: „Ich gehe davon aus, dass jeder in Deutschland bleiben kann.“

Wesentlich einfacher wäre es, würde das britische Parlament dem Austrittsabkommen mit der Europäischen Union zustimmen. Mit einem geregelten Brexit würde zunächst eine knapp zweijährige Übergangsphase gelten. Bis zum 31. Dezember 2020 würde Großbritannien weiter wie ein EU-Mitgliedsstaat behandelt. Die Freizügigkeitsregelungen der Europäischen Union würden weiter gelten.

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