Wichtige Änderungen treten 2017 in Kraft
Wie jedes Jahr wartet der Gesetzgeber auch heuer mit einigen Änderungen auf. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen für 2017 zusammen.
Pflegereform: Mit dem Jahreswechsel haben die altbekannten drei Pflegestufen ausgedient. Künftig wird es dann fünf verschiedene Pflegegrade geben. So sollen die Pflegeleistungen besser an Pflegebedürftige angepasst werden. Außerdem werden die meisten Betroffenen dann monatlich mehr Geld bekommen. Aber: Um die Reform zu finanzieren, werden auch gleichzeitig die Beiträge erhöht!
Hartz-IV-Erhöhung: Erwachsene und leistungsberechtigte Kinder unter 14 Jahren bekommen künftig mehr Geld: Für die Kinder steigt der Regelsatz von 270 auf 291 Euro, für Erwachsene von 404 auf 409 Euro. Genau wie die Erwachsenen, bekommen auch Jugendliche bis 18 Jahre dann fünf Euro mehr im Monat.
Mindestlohn wird angehoben: Bis Ende Dezember liegt er noch bei 8,50 Euro pro Stunde, ab dem kommenden Jahr steigt er dann auf 8,84 Euro. Das macht im Monat ungefähr 55 Euro mehr! In manchen Branchen wird der Mindestlohn sogar noch höher angesetzt: Im Baugewerbe etwa wird er in den alten Bundesländern 11,30 Euro betragen, in den neuen Bundesländern 11,05 Euro pro Stunde.
Trennungskinder bekommen mehr: Getrennt lebende Mütter und Väter müssen mehr Unterhalt für ihren Nachwuchs zahlen. Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) beträgt dann 342 Euro statt der bisher fälligen 335 Euro. In der zweiten Stufe (also bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) haben Kinder einen Anspruch auf 393 Euro. Vom 13. bis zum 18. Lebensjahr werden dann 460 Euro statt 384 Euro fällig. Ist das Kind volljährig, steigt der Satz auf 527 Euro.
Geänderte Frist bei der Steuererklärung: Die muss bald bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Bislang galt die Abgabefrist bis Ende Mai. Für die Steuererklärung 2017 haben Sie also bis zum 31. Juli 2018 Zeit. Falls ein Steuerberater beauftragt wird, hat dieser künftig sogar bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres Zeit, die Erklärung einzureichen. Außerdem praktisch: Mit der Steuererklärung müssen zukünftig keine Belege eingereicht werden.
Versicherungsbeiträge steigen: Wie schon erwähnt, wird der Beitrag für die Pflegeversicherung steigen – nämlich um 0,2 Prozent auf insgesamt 2,55 Prozent. Kinderlose Versicherte müssen außerdem einen Zuschlag von 0,25 Prozent zahlen. In der Rentenversicherung hingegen wird sich der Beitrag nicht ändern.
Flexi-Rente: Wer bis zum 67. Lebensjahr nicht voll arbeiten will, kann ab 2017 mehr dazuverdienen. Das Limit liegt zwar bei 6300 Euro, aber mit der neuen Regelung können die Renten nicht mehr stufenweise auf die Hälfte, ein Drittel oder sogar Null gekürzt werden. Die neue Regel besagt: Einkommen, das über der Grenze liegt, wird nur zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Außerdem wird ab 2017 der höchste Bruttoverdienst der letzten 15 Jahre berücksichtigt.
Reformationstag wird (einmaliger) Feiertag: Am 31. Oktober ist es 500 Jahre her, dass Martin Luther seine 95 Thesen an die Schlosskirche in Wittenberg gehämmert hat. Wegen dieses runden Jubiläums ist der Reformationstag im kommenden Jahr einmalig ein bundesweiter Feiertag.
Höherer Steuerfreibetrag: Verbraucher können sich auch über Steuerentlastungen freuen: Der Freibetrag steigt im kommenden Jahr um 168 Euro auf insgesamt 8820 Euro. Im darauffolgenden Jahr wird der Betrag sogar nochmal um weitere 180 Euro erhöht. Geringverdiener bekommen außerdem einen Kinderzuschlag, der ab 2017 um zehn Euro je Monat erhöht wird. Insgesamt sollen die Bürger so jährlich um circa 6,3 Milliarden Euro entlastet werden.