Bebauungsplanentwurf zum interkommunalen Gewerbegebiet „Am Oberfeld-Süd/Hochstraße“ liegt öffentlich aus
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 31. Januar den Entwurf zum interkommunalen Bebauungsplan Nr. 170 gebilligt und für die Behördenbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung freigegeben. Ziel der Planung ist es, gemeinsam mit der Gemeinde Raubling ein Gewerbegebiet auszuweisen.
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, die Fachgutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit von Montag, 19. Februar bis einschließlich Freitag, 23. März im Flur des Stadtplanungsamtes Rosenheim im Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel, dritter Stock, öffentlich aus. Er kann während der Dienststunden (Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr und Montag bis Mittwoch, von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag, von 14 bis 17 Uhr) sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. In dieser Zeit können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Die Auslegung wurde ortsüblich bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Rosenheim vom 6. Februar. Die öffentliche Auslegung seitens der Gemeinde Raubling wird gesondert durchgeführt. Hier wird auf das Amtsblatt der Gemeinde Raubling vom 9. Februar verwiesen.
Unterlagen zur Einsicht
Die entsprechendenUnterlagen können während der öffentlichen Auslegung auch im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter www.rosenheim.de sowie der Gemeinde Raubling unter www.raubling.de aufgerufen werden.