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Getrenntsammlungspflicht für Biomüll

Ab sofort nicht mehr in Restmülltonne!

Seit Anfang dieses Jahres gilt in Deutschland die Getrenntsammlungspflicht für Bioabfälle. Das bedeutet, dass pflanzliche Küchen- und Gartenabfälle wie Gemüse, Obst- und Blumenabfälle, Laub, Gras, Unkraut, Baum- und Strauchschnitt nicht mehr in der grauen Restmülltone entsorgt werden dürfen. Diese Bio-Abfälle können in den Grüngutcontainern an den Wertstoffinseln entsorgt oder direkt im Entsorgungshof der Stadtwerke abgegeben werden.
Fleisch und Wurst, Gräten, Knochen und gekochte Speisereste gehören allerdings nicht zum Biomüll und können weiterhin in der Restmülltonne entsorgt werden. Weitere Infos gibt es beim Umwelt- und Grünflächenamt unter Telefon 0 80 31/3 65 16 92.

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