Informationen über Bebauungsplan Nr. 170
Der Rosenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22. Juli die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 „Interkommunales Gewerbegebiet Am Oberfeld-Süd/ Hochstraß“ beschlossen und den Bebauungsplanvorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden freigegeben.
Ziel der Planung ist es, gemeinsam mit der Gemeinde Raubling die hochwertigen Flächen zwischen den bereits bestehenden Gewerbegebieten auf Seiten der Stadt Rosenheim und der Gemeinde Raubling, westlich der B15 und östlich der Bahnlinie Rosenheim – Kiefersfelden, als Gewerbegebiet zu entwickeln, das insbesondere die Ansiedlung von produzierendem und verarbeitendem Gewerbe sowie Handwerk und Dienstleistung ermöglicht. Das Verfahren zu Schaffung des interkommunalen Gewerbegebietes wird zeitgleich in der Stadt Rosenheim und der Gemeinde Raubling beraten und beschlossen. Hierzu wird zusätzlich im Gemeindebereich von Raubling der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren von einem Sondergebiet Holzgroßhandel in ein Gewerbegebiet geändert.
Die Öffentlichkeit kann sich ab 12. September bis einschließlich Freitag, 14. Oktober, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Flur des Stadtplanungsamtes im Rathaus, Königstraße 24, Mitteltrakt, 2. Stock, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Montag bis Mittwoch 14 bis 16 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr sowie nach Vereinbarung) informieren. Während dieser Frist besteht auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit seitens der Gemeinde Raubling wird gesondert durchgeführt. Hier wird auf das Amtsblatt der Gemeinde Raubling vom 2. September verwiesen.
Unterlagen auch online
Die entsprechenden Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim sowie der Gemeinde Raubling aufgerufen werden.