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Freie Sicht auch mit Navi

Nicht alles, was möglich ist, ist erlaubt

Ein mobiles Navigationsgerät kann sehr hilfreich sein, wenn es richtig angebracht ist, kann aber auch erheblichen Ärger bei einem auch unverschuldeten Unfall mit der Versicherung bereiten, wenn es falsch montiert ist, da dadurch eine Mitschuld abgeleitet werden kann.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Navis die Sicht des Fahrers nicht behindern.
An der Windschutzscheibe sollte es deshalb nur an der linken unteren Seite angebracht werden. Rechts unten ist ebenfalls erlaubt, aber für den Fahrer nicht nützlich. Ideal ist es, den Saugnapf der Halterung so tief zu platzieren, dass das Navi auf dem Armaturenbrett aufliegt und so gestützt wird. Allerdings ist es für den Beifahrer nicht einseh- und bedienbar. Bei einer anderen Plazierung (etwa in der Mitte der Windschutzscheibe oder unterhalb des Innenrückspiegels) entsteht ein toter Winkel, das Sichtfeld wird eingeschränkt und dies ist laut StVO verboten. Aus denselben Gründen ist das Behängen des Innenrückspiegel (zum Beispiel mit Duftbaum, Babyschuhe,Rosenkranz) nicht erlaubt.
Ein besserer Platz für das Navi ist das Armaturenbrett. Dort muss es fest angebracht sein, etwa mit selbstklebenden Befestigungsscheiben.
hjf

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