Öffentliche Auslegung ab 4. September
Rosenheim. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom Juli den überarbeiteten Entwurf zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Heilig Blut Nord gebilligt und für die erneute Behördenbeteiligung und die erneute öffentliche Auslegung freigegeben. Der Geltungsbereich der 39. Flächennutzungsplanänderung umfasst bereits bebaute Flächen sowie einen Erweiterungsbereich nördlich der Aisinger Straße nahe des Knotenpunktes Miesbacher Straße. Zunächst war eine Darstellung der Flächen als „Mischgebiet“ geplant.
Nach dem Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung sollen die Flächen als „Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt werden. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Informationen erfolgt in der Zeit von Donnerstag, 4. September bis einschließlich Montag, den 6. Oktober. Die Unterlagen können im Flur des Stadtplanungsamtes im Rathaus, Königstraße 24, Mitteltrakt 2. Stock, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch 14 bis 16 Uhr und Donnerstag 14 bis 17 Uhr) sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.
Unterlagen auch im Internet
Während dieser Frist besteht auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Im Internet können die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Rosenheim auf den Seiten des Stadtplanungsamtes aufgerufen werden. Die Auslegungsfrist wurde ortsüblich bekannt gemacht im Amtsblatt vom 27. August.