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Bebauungsplan Nr. 138 „Am Oberfeld“

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die dritte Änderung

Der Rosenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23. Juli den Vorentwurf für die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 138 „Am Oberfeld“ gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit freigegeben.

Das Plangebiet liegt an der südlichen Stadtgrenze von Rosenheim, östlich der Bundesstraße 15. Betroffen ist das gesamte Gewerbegebiet „Am Oberfeld“.

Ziel der dritten Änderung ist es, durch weitere Präzisierung der Art der baulichen Nutzung das Gewerbegebiet ausschließlich produzierendem und verarbeitendem Gewerbe und Handwerk sowie hochwertigen Dienstleistungen vorzuhalten. Außerdem sollen die bereits vorhandenen Festsetzungen zu Werbeanlagen angepasst werden.

Bis 19. September ausgelegt

Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort bis einschließlich Freitag, 19. September, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Flur des Stadtplanungsamtes im Rathaus, Königstraße 24, Mitteltrakt, 2. Stock, während der Dienststunden (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, und Montag bis Donnerstag, 14 bis 17 Uhr, sowie nach Vereinbarung) informieren. Während dieser Frist besteht auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Die entsprechenden Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim auf den Seiten des Stadtplanungsamtes eingesehen werden.

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