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Ausgediente Geräte dürfen nicht einfach weggeworfen werden

Ab sofort gibt es wichtige Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Ab sofort müssen die Bürgerinnen und Bürger mehr ausgediente Elektroaltgeräte separat entsorgen als bisher. Wie das Sachgebiet Kreislaufwirtschaft und Abfallberatung im Rosenheimer Landratsamt mitteilt, fallen zukünftig mehr Gegenstände unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) als bislang.

Diese Öffnung im Gesetz führt dazu, dass auch bisher nicht erfasste Produkte wie Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen wie ein elek-trisch verstellbarer Couchsessel, ein Badezimmerschrank mit beleuchtetem Spiegel oder ein blinkender LED-Turnschuh als Elektroaltgeräte gelten und als solche entsorgt werden müssen.

Bei jedem zusammengesetzten Produkt muss aber individuell entschieden werden, ob das Produkt als Ganzes oder nur der elektronische Teil als Elektroaltgerät gilt. Sind beispielsweise Leuchte oder Motor eines Möbels für die Funktion maßgeblich oder fest verbaut und lassen sich nicht ohne Zerstörung entnehmen, gilt das Gesamtprodukt als elek-tronisches Altgerät. Sind die elektronischen Bauteile dagegen leicht ausbaubar und nachrüstbar, fallen nur sie unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
In jedem Fall dürfen ausgediente Elektroaltgeräte nicht einfach weggeworfen werden, da sie eine Fülle von umweltgefährdenden, oft auch klimaschädlichen Stoffen wie FCKW in Kältekreisläufen und Isolierschaum enthalten. Alle Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll fachgerecht bei den jeweiligen Abgabestellen zu entsorgen, damit eine Schadstoffentfrachtung sowie eine Rückführung der Wertstoffe in den Kreislauf gewährleistet werden kann. Zu erkennen sind diese Geräte an dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne.

Altgeräte aus privaten Haushalten können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an den kommunalen Wertstoffhöfen oder über die Verkaufsstellen abgegeben werden. Wichtig ist, dass Staubsaugerbeutel, Batterien, Akkus, Tonerkartuschen und Tintenpatronen vor der Abgabe wegen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung aus den Geräten entfernt werden. Auch bei alten Leuchten müssen Leuchtmittel wie Energiesparlampen oder LED entfernt und gesondert entsorgt werden.
Grundsätzlich stellt das Sachgebiet Kreislaufwirtschaft und Abfallberatung im Rosenheimer Landratsamt fest, dass der Müll am besten ist, der erst gar nicht anfällt. Der Rat lautet daher, vor einer Neuanschaffung zu überlegen, ob es ein neues Elektrogerät wirklich braucht oder ob das alte noch repariert werden kann. Eine weitere umweltfreundliche Alternative wäre es, wiederverwendbare Geräte einem Zweitbesitzer zur Verfügung zu stellen. So können wertvolle Rohstoffe und die Umwelt geschont werden.

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