epaper

Antragsfrist endet am 30. Juni 2015

Hochwasserprogramm für Wohngebäude und Hausrat

Rosenheim. Am Dienstag, 30. Juni 2015, endet die Antragsfrist für Fördermittel aus dem Bayerischen Zuschussprogramm zur Behebung der Hochwasserschäden vom Mai/Juni 2013. Aus Mitteln dieses Programms kann die Beseitigung von Schäden an Gebäuden bezuschusst werden, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Darüber hinaus sind auch Ersatzbeschaffungen für Hausrat förderfähig. Die Antragsfrist ist vom Bund vorgegeben und in allen Hochwasserprogrammen gleich.

Geschädigte, die noch keinen Förderantrag gestellt haben, sollten sich so bald wie möglich mit der für sie zuständigen Bewilligungsstelle in Verbindung setzen. Für Schäden im Stadtgebiet Rosenheim ist dies die Kämmerei der Stadt Rosenheim, Telefon 0 80 31/3 65 12 01.

Die Antragsformulare können auch im Internet unter www.rosenheim.de – Suchbegriff „Zuschussprogramm“ heruntergeladen werden.

Bisher hat die Stadt Rosenheim knapp 5,4 Millionen Euro an staatlichen Fördergeldern bewilligt und davon bereits über 4,6 Millionen Euro an 375 Betroffene ausgezahlt.

Anzeige