Hinweise der Stadt Rosenheim zur Bundestagswahl
Wer bei der Bundestagswahl am 24. September seine beiden Stimmen abgeben will, muss entweder im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben. Wer an seinem Eintrag im Wählerverzeichnis Zweifel hat, kann das Wählerverzeichnis einsehen.
Jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Diese sind in Rosenheim bereits zugestellt worden.
In das Wählerverzeichnis werden alle deutschen Staatsangehörigen eingetragen, die am Wahltag unter anderem das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich grundsätzlich seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet aufhalten und vor dem gesetzlichen Stichtag (13. August) in Rosenheim eine Wohnung bezogen haben und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Personen, die sich zwischen 13. August und 3. September in Rosenheim mit Hauptwohnsitz anmelden, haben die Möglichkeit, sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen.
Das Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim wird in der Zeit von Montag, 4. bis Freitag, 8. September, zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rosenheim Beschwerde erheben. Einsicht und Beschwerde sind im Wahlamt der Stadt Rosenheim, Königstraße 15, EG Zimmer Nummer 020, möglich.
Briefwahl
Das städtische Wahlamt macht auch auf die Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam. Für die Briefwahl muss der Wahlberechtigte beim Wahlamt einen schriftlichen oder mündlichen (jedoch nicht fernmündlichen) Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, befindet sich ein Vordruck für den Wahlscheinantrag. Besonders einfach können die Briefwahlunterlagen auch auf www.rosenheim.de beantragt werden. Mit dem Smartphone gelingt dies am schnellsten mit dem aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Für den Online-Antrag benötigt man nur die Wahlbenachrichtigung. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis am Freitag vor der Wahl um 18 Uhr und in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel Krankheit) noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Wahlberechtigte, die bis zum 3. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Wahlamt der Stadt Rosenheim, Königstraße 15, EG Zimmer 020, Telefon 0 80 31/3 65-13 64 in Verbindung zu setzen.