Informationen der Fachambulanz für Suchterkrankungen
Vom 27. August bis 11. September ist die fünfte Jahreszeit in Rosenheim. Wer sich auf das zünftige Sitzen, Trinken und Masskrug-Schwenken im Bierzelt freut und sich auch danach noch freuen möchte, sollte auch die Wirkung des Alkohols einschätzen können.
Oft wird es unterschätzt, dass man in Gesellschaft gerne mittrinkt. Schnell wird es dann mal eine Mass zu viel. So mancher sich trinkfest fühlender Bierzeltbesucher denkt sich „Das kurze Stück kann ich schnell noch fahren…“. Bereits bei 0,3 Promille Alkohol im Blut lässt aber die Aufmerksamkeits-, Konzentrations- und Urteilsfähigkeit und auch die Reaktionsbereitschaft nach, die Risikobereitschaft steigt. Bei auffälligem Verhalten im Verkehr, z.B. Schlangenlinienfahren oder dichtes Auffahren, drohen schon ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und Bußgeld. Bei 0,5 Promille können 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg fällig werden. Ab 1,1 Promille geht der Gesetzgeber von absoluter Fahruntüchtigkeit aus – wer so erwischt wird, muss mindestens sechs Monate den Schein abgeben. Zusätzlich kommen Bußgeld und Punkte dazu. Ab 1,6 Promille wird in jedem Fall eine MPU fällig.
Auch angetrunkene Fahrradfahrer sind als Verkehrsteilnehmer nicht vor Strafe sicher: Bereits ab 0,3 Promille kann Fahrradfahren Auswirkungen auf den Führerschein haben. Bei über 1,6 Promille liegt hier die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit.
Deshalb – lassen sie ihr Auto stehen – und auch ihr Fahrrad! Nehmen sie ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel, zum Beispiel den „Promillebus“ in Rosenheim.
Bei Fragen zu Führerscheinverlust oder einer drohenden MPU können Sie sich in der Fachambulanz für Suchterkrankungen der Diakonie melden. Man erreicht sie unter der Telefonnummer 0 80 31/ 35 62 80 oder vor Ort in der Kufsteiner Straße 55 in Rosenheim.