Dritte Änderung mit Veränderungssperre
Rosenheim. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 2. April beschlossen, das Verfahren zur dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 138 „Am Oberfeld“ einzuleiten. Zugleich wurde der Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich beschlossen. Das Plangebiet liegt an der südlichen Stadtgrenze von Rosenheim, östlich der Bundesstraße 15. Betroffen ist das gesamte Gewerbegebiet „Am Oberfeld“.
Ziel der Planung ist es, das Bebauungsplangebiet noch stringenter als bisher zu einem hochattraktiven Gewerbegebiet zu entwickeln und den Standort nunmehr ausschließlich hochwertig produzierendem und verarbeitendem Gewerbe und hochwertigen Dienstleistungen vorzubehalten.
Aufgrund der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden. Die Veränderungssperre endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von zwei Jahren. Die Einleitung des Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 138 „Am Oberfeld“ sowie die Veränderungssperre für das Plangebiet wurden im Amtsblatt Nr. 12 vom 8. April bekannt gemacht. Die Informationen können auch auf der Homepage der Stadt Rosenheim auf den Seiten des Stadtplanungsamtes sowie im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24 eingesehen werden.